Hindernisparcours bis zur Anerkennung als Flüchtling
Alfred Ngoyi Wa Mwanza verliess die Demokratische Republik Kongo im Jahr 2002, um in der Schweiz Schutz vor Verfolgung, der er in seinem Land zum Opfer fiel, zu finden. Einen Monat nach seiner Anhörung durch das ehemalige Bundesamt für Flüchtlinge (derzeit SEM), erhielt er einen Nichteintrittsentscheid von der Behörde. Er hatte dann 24 Stunden Zeit, um sich an die ehemalige Schweizerische Asylberufungskommission CRA zu wenden. Ohne Möglichkeit einen privaten Anwalt einzuschalten und ohne die
Unterstützung eines Büros der kostenlosen Rechtsberatung, welches seine Akte abgelehnt hatte, weil es einer Berufung wenig Erfolgschancen beigemessen hatte, beschloss er die Beschwerde gegen diesen negativen Entscheid der Asylberufungskommission (CRA) selbst zu verfassen. Als Grundlage dienten ihm Rechtstexte von den Seiten des ehemaligen Bundesamtes für Flüchtlinge und der ehemaligen CRA. Er erhielt zunächst eine Rückerstattung der aufschiebenden Wirkung, dann eine Wiederaufnahme des Asylantrags. 2008, nach einem langen und schwierigen Verfahren, anerkannte die Behörde schliesslich seinen Status als Flüchtling nach der Genfer Konvention vom 28. Juli 1951.

BUCOFRAS und Ausbildung in der Schweiz
Alfred Ngoyi Wa Mwanza gründete 2008 das Beratungsbüro BUCOFRAS für Französisch sprechende Afrikaner/-innen in der Schweiz.
Die in Zürich ansässige Organisation war vor dem Wechsel in die Rechtsabteilung hauptsächlich als Beraterin von Afrikaner/-innen mit Sitz in der deutschsprachigen Schweiz bei Fragen zur Integration tätig.
Im Jahr 2009 erhielt Alfred Ngoyi Wa Mwanza ein Zertifikat in Menschenrechten an der
Henry-Dunant University College in Genf. 2009 bis 2010 folgte eine Ausbildung im Management von sozialen und kulturellen Projekten am ESM, ebenfalls in Genf.
Als Wirtschaftswissenschaftler, der in seinem Heimatland, der DRK, ausgebildet wurde, gelang ihm die Immatrikulation an der Universität Fribourg im Jahr 2011, wo er 2013 einen Master of Arts in Legal Studies erlangte. Mit diesem Hochschulabschluss war es ihm nach Schweizer Recht möglich, die BUCOFRAS-Organisation zu einer Rechtskanzlei unter dem ergänzenden Namen «Rechtsberatung für Ausländer/-innen» mit Kundschaft aus allen Herkunftsländern und für die ganze Schweiz zu definieren. Bis zur Auflösung des Vereins im Jahr 2024 konnte er diese Position so wahrnehmen. Als SWISS IMMIGRATION LAW OFFICE-SILO führt Alfred Ngoyi Wa Mwanza seither seine Rechtsberatung selbstständig weiter.
Mit dem Abschluss des Master of Arts in Rechtsstudien hat man keinen Anspruch zur Ausübung des Schweizer Richterberufs beispielsweise als Anwalt, Richter, Magistrat, Gerichtsschreiber oder Notar. Das ist der Grund, warum sich Alfred Ngoyi Wa Mwanza an der juristischen Fakultät der Universität Neuchâtel eingeschrieben hat, wo er 2017 den Bachelor of Law erwarb und sich nun erneut bei der Juristische Fakultät der Universität Fribourg eingeschrieben hat, wo er den Titel Master of Law mit zwei Auszeichnungen – zweisprachig (französisch und deutsch) und Europäisches Recht – anstrebt. Seit 2022 schreibt er seine Doktorarbeit im Bereich des Asylverfahrens an der Universität Neuenburg.
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